FAQ / Service
Wie komme ich zur Gebläsehalle?
Hier finden Sie die Anreisemöglichkeiten
Wo kann ich parken? Was kostet das?
Es stehen ausreichend kostenfreie Parkplätze direkt vor unserer Location zur Verfügung.
Ist die Gebläsehalle barrierefrei?
Ja. Wir verfügen über einen Personenaufzug sowie rollstuhlgerechte WCs.
Wie kann ich einen Platz für meine Veranstaltungen reservieren?
Bei uns gilt grundsätzlich freie Platzwahl. Früh da sein lohnt sich also!
Veranstaltungsindividuell können andere Regeln gelten.
Veranstaltungsindividuell können andere Regeln gelten.
Ich habe etwas verloren! Wer kann mir weiterhelfen?
Wählen Sie 05172 – 94 926 16/17 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ich habe Kritik, Lob oder Frage.
Unter info@geblaesehalle.com und 05172 – 94 926 16/17 stehen wir Ihnen persönlich für Kritik zur Verfügung.
Über Lob freuen wir uns hier:
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Kann ich mein Baby bei Ihnen wickeln?
Ja liebe Eltern, wir haben Wickelmöglichkeiten im Erdgeschoss in einer der barrierefreien Toiletten.
Dürfen Minderjährige nach 00:00 Uhr in der Halle feiern?
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt:
Allein oder mit volljährigen Freunden – nein.
Wir akzeptieren keine Aufsichtsübernahmeerklärungen (“Muttizettel”)!
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten – ja.
Bei geschlossenen nicht-öffentlichen Privatfeiern (z.B. Hochzeit) – ja.
Allein oder mit volljährigen Freunden – nein.
Wir akzeptieren keine Aufsichtsübernahmeerklärungen (“Muttizettel”)!
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten – ja.
Bei geschlossenen nicht-öffentlichen Privatfeiern (z.B. Hochzeit) – ja.
Darf ich mein Haustier zu einer Veranstaltung mitbringen?
Das Mitbringen von Tieren ist in der Gebläsehalle leider nicht gestattet.
Begleithunde für Menschen mit Behinderungen sind willkommen.
Begleithunde für Menschen mit Behinderungen sind willkommen.
Wo darf ich rauchen?
Die Gebläsehalle ist ausnahmslos rauchfrei. Das gilt auch für E-Zigaretten.
Aschenbecher befinden sich außen in der Nähe der Türen.
Bei größeren Veranstaltungen werden individuell im Außenbereich zusätzliche (ggfs. überdachte) Raucherplätze geschaffen.
Aschenbecher befinden sich außen in der Nähe der Türen.
Bei größeren Veranstaltungen werden individuell im Außenbereich zusätzliche (ggfs. überdachte) Raucherplätze geschaffen.
Wir wurden ungefragt fotografiert. Ist das rechtens?
Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen als Beiwerk zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken jeweils weltweit in allen zum Aufnahmezeitpunkt verfügbaren Medien und allen zukünftig verfügbaren Medien verwendet werden und keine Ansprüche gegen die wito gmbh, den Mieter oder Veranstalter und/ oder deren Beauftragte geltend gemacht werden. Ausnahme: Der oder die Fotografierte/n stehen im Mittelpunkt der Bildaussage. In diesem Fall gelten die persönlichen Rechte am Bild und es bedarf einer schriftlichen Einwilligung.
Unsere Hausordnung zum Download